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Wasseruntersuchung in der Zahnarztpraxis für einwandfreie Trinkwasserhygiene

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Mit den Wasseruntersuchungen des Trinkwasser Instituts können Sie die Wasserqualität in Ihrer Zahnarztpraxis schnell und preiswert analysieren.
Trinkwasser in Deutschland ist in der Regel von hoher Qualität jedoch nicht steril. Gewöhnlich können darin Organismen und eventuell auch Krankheitserreger nachgewiesen werden. Diese können sich bei einem ausreichenden Nahrungsangebot und unter entsprechend günstigen Bedingungen vermehren. Dabei kann eine kritische Menge überschritten werden. Damit diese nicht übersehen wird, sollte jede Zahnarztpraxis in regelmäßigen Abständen eine Wasseruntersuchung durchführen. Die Verantwortung für eine einwandfreie Wasserhygiene trägt der Versorger nur bis zur Wasseruhr. Für die Trinkwasserhygiene in der Zahnarztpraxis ist der Betreiber derselben verantwortlich.

Bedeutung von Wasseruntersuchungen in der Zahnarztpraxis


Die regelmäßige Durchführung von Wasseruntersuchungen in der Zahnarztpraxis spielt im Zuge einer gewissenhaften Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität wegen der besonderen Bedingungen im Praxisalltag eine besonders große Rolle. Der Zahnarzt als Betreiber der Praxis muss z.B. mithilfe von Wasseruntersuchungen dafür Sorge tragen, dass weder für Patienten noch für Mitarbeiter ein Infektionsrisiko durch kontaminiertes Trinkwasser aus Dentaleinheiten oder Armaturen besteht. Dies trifft auch dann zu, wenn nur der Mieter, nicht aber der Besitzer der Praxisräume ist.
Dabei wird die Wasserqualität in der Zahnarztpraxis von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst und unterliegt Veränderungen während des Betriebs. Wasseruntersuchungen stellen eine Möglichkeit dar, die Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis zu überwachen und auf eventuell aufgedeckte Missstände adäquat zu reagieren.

Empfehlungen zu Wasseruntersuchungen in der Zahnarztpraxis

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Wasseruntersuchung in Bezug auf Aufbereitung von Medizinprodukten und Nahrungszubereitung in der ZahnarztpraxisIn den Mitteilungen zur „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“ des Robert Koch-Instituts finden sich auch Empfehlungen zur Überwachung der Wasserqualität mithilfe von 
Wasseruntersuchungen in der Zahnarztpraxis. Weitere Empfehlungen zu Wasseruntersuchungen in Zahnarztpraxen veröffentlichte auch das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München.

Der empfohlene Mindestumfang für Wasseruntersuchungen in der Zahnarztpraxis umfasst mindestens einmal jährlich die Überprüfung des Kühlwassers aus dem Hand- bzw. Winkelstück jeder vorhandenen Dentaleinheit. Dabei sollte die Wasserprobe auf die Gesamtkeimzahl bei (22°C und) 36°C Bebrütungstemperatur, coliforme Keime inkl. E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen untersucht werden.
Ebenso sollten Proben aus dem Arzthandwaschbecken in den Behandlungszimmern der Zahnarztpraxis einer Wasseruntersuchung unterzogen und dabei die Gesamtkeimzahl bei 22°C und 36°C, die Anzahl der coliformen Keime inkl. E. coli sowie Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken bestimmt werden.


Wird in der Zahnarztpraxis zur manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten oder anderen Behandlungsverfahren Wasser mit freiem Auslauf aus einem Hahn verwendet, ist auch dann eine Wasseruntersuchung durchzuführen. Empfohlen wird der Zahnarztpraxis hier die Wasseruntersuchung aus den entsprechenden Zapfhähnen mit dem folgenden Untersuchungsumfang: Gesamtkeimzahl, coliforme Keime mit E. coli, Pseudomonas aeruginosa und Enterokokken.
Das Wasser in der Zahnarztpraxis muss auch dann Trinkwasserqualität aufweisen, wenn es zur Nahrungs- oder Getränkezubereitung genutzt wird. Dann sollten bei der Wasseruntersuchung zusätzlich zu mikrobiologischen Parametern auch die Schwermetalle Blei, Kupfer, Cadmium und Nickel analysiert werden. Diese können durch das Material der Rohre und Armaturen ins Leitungswasser gelangen.

Was ist bei kritischem Keimnachweis in der Wasseruntersuchung zu tun? 

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Wenn die Wasseruntersuchung eine kritische Keimzahl im Hand- und Winkelstück einer Dentaleinheit der Zahnarztpraxis ergab, wird empfohlen, den Auslass des Speibeckens und den Zulauf zur Dentaleinheit mindestumfänglich zu untersuchen. Dies dient der Ursachenfindung und auch der Einschätzung des Ausmaßes der Verkeimung.
Besonders für Zahnarztpraxen, in denen keine implantologischen oder chirurgischen Eingriffe durchgeführt werden, gelten diese Empfehlungen für Wasseruntersuchungen. Bei der Behandlung von Risikopatienten müssen hingegen auch die Vorgaben des RKI zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde und zur Hygiene bei der medizinischen Versorgung immunsupprimierter Patienten beachtet werden.